Lärmschutzverordnung – was bei einem Laubsauger zu beachten ist

Lärm macht krank – und kann den Nachbarn gehörig auf die Nerven gehen. Bereits ab einer dauerhaften Belastung von 80 dB gilt Lärm als schädigend für das Gehör. Zum Schutz eines friedlichen Miteinanders sowie von Umwelt und Natur gibt es deshalb eine Lärmschutzverordnung, die besagt, wann welche Lautstärken erlaubt sind und wann nicht.

Lärm-Vorschriften für Laubbläser & Co.

Den Lärmschutz beim Betrieb von motorbetriebenen Geräten und Maschinen im Freien regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz, das auch als Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung bekannt ist. Hier ist festgelegt, wann welche Gartenarbeiten bis zu welcher Lautstärke erlaubt sind.

Für Gartengeräte gilt beispielsweise bundesweit die Vorschrift, dass der Einsatz der Geräte in Wohngebieten und Gebieten mit einer Wohnbebauung und größeren Nutzgärten (sogenannten Kleinsiedlungsgebieten) an Sonn- und Feiertagen komplett untersagt ist. Auch an Wochentagen ist die Nutzung zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens nicht gestattet. Das gilt nicht nur für Laubbläser, sondern grundsätzlich auch für Heckenscheren, Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Häcksler und mit Wasser betriebene Pumpen.

Laubbläser, Schneefräsen und einige benzinbetriebene Rasenmäher gelten als besonders laut, weshalb die Nutzungszeiten weiter eingeschränkt sind. Ein Laubbläser mit Verbrennungsmotor erzeugt beispielsweise eine Lautstärke von 91 dB – so viel wie ein Presslufthammer. So ist hier der Betrieb auch zwischen 7 und 9 Uhr, 13 und 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr untersagt. D. h. im Umkehrschluss: Diese Geräte dürfen lediglich Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen. Ausnahmen gibt es hier nur bei Geräten, die mit dem Blauen Engel, dem Umweltzeichen der Europäischen Union ausgezeichnet wurden.

Grenzwerte von Geräten mit dem Blauen Engel

Geräteart

Antriebsart

Schallleistungspegel

Vertikutierer

 

Verbrennungsmotor

Elektromotor

 

94 dB (A)

92 dB (A)

 

Heckenschere

 

Verbrennungsmotor

Elektromotor

 

104 dB (A)

96 dB (A)

 

Rasentrimmer

 

Elektromotor

 

92 dB (A)

 

Rasenkantenschneider

Elektromotor

 

92 dB (A)

 

Rasenmäher mit Schnittbreite < 50cm

Rasenmäher mit Schnittbreite > 50cm

Verbrennungsmotor

Verbrennungsmotor

Elektromotor

92 dB (A)

96 dB (A)

90 dB (A)

Grastrimmer

Verbrennungsmotor

100 dB (A)

 

Freischneider

Verbrennungsmotor

104 dB (A)

Motorkettensägen

 

Verbrennungsmotor

Elektromotor

104 dB (A)

102 dB (A)

Hochentaster

Verbrennungsmotor

Elektromotor/ Batteriebetrieb

104 dB (A)

98 dB (A)

Andere Regelungen auf dem Dorf

Anders wiederum verhält sich die Regelung auf dem Dorf sowie in Misch- und Gewerbegebieten. Hier reicht es mancherorts aus, die Nachtruhe einzuhalten. Hier allerdings hört die bundeseinheitliche Regelung auf und einige Gemeinden schreiben strengere Regularien vor als andere. Um Strafzahlungen von bis zu 50.000 Euro zu umgehen, bringt man die örtlichen Vorgaben am besten vor dem ersten Einsatz des Gerätes beim Ordnungsamt in Erfahrung.

Lautstärkegrenzen bleiben nicht auf Gartengeräte beschränkt

Im Übrigen gibt es auch Beschränkungen für das Hundegebell im Freien. Und auch Feierlichkeiten im Garten sind oft Stein des Anstoßes für Streitigkeiten unter Nachbarn. So dürfen Hunde z. B. zwischen 19 und 8 Uhr sowie in der Mittagsruhe nicht draußen bellen. Für spielende Kinder gelten hingegen keine Einschränkungen und gegen schreiende Babys kann man sich auch nachts nicht zur Wehr setzen. Und bei Gartenpartys ist um 22 Uhr Schicht – beziehungsweise gilt ab dann das Gebot der Zimmerlautstärke.

Geräuscharme Alternativen

Wer auch in der Mittagszeit oder den späten Abendstunden nicht auf die Gartenarbeit verzichten möchte, greift zu einem mechanischen Modell. Heckenschere, Handmäher und Ast- und Baumscheren, die des Einsatzes der eigenen Körperkraft bedürfen, verursachen schließlich keinen Lärm – und halten gleichzeitig den Körper fit. Auch Mähroboter fallen unter die Lärmschutzgrenze von 50-70 dB und sind damit praktisch immer einsetzbar.

Die eigenen Ohren schützen

Umgekehrt gilt natürlich auch: Nicht nur die Nachbarn sollen vor Lärm geschützt werden, sondern auch die eigenen Ohren. So sollte bei einigen Gartenarbeiten das Tragen eines Gehörschutzes zum Standard gehören.
Auch empfiehlt sich, einen Benzinmotor nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist. So gibt es von Cub Cadet bereits leistungsstarke Laubsauger, Heckenscheren und Rasenmäher mit einem kraftvollen 80V-Motor, die eine hervorragende Alternative zum Verbrennungsmotor darstellen, da sie diesem in der Leistung in nichts nachstehen. Die Akkugeräte sind nicht nur leiser in der Anwendung, sondern leisten auch einen Beitrag zur ressourcenschonenden Gartenarbeit.